Unsere Hausordnung
Hausordnung
„GS Rosa Luxemburg“
I. Unterrichtsbeginn
- Alle Schüler erscheinen pünktlich zum Einlass: 7.15 Uhr.
- Die Eltern verabschieden ihre Kinder vor der Schultür.
- Für den Schulweg nutzen wir den sichersten Weg. Dazu zählen z.B. der Fußgängerüberweg oder Ampeln.
II. Schulhaus, Schulgelände und Unterricht
- Wir verhalten uns ruhig, rücksichtsvoll und freundlich zu allen Schülern und Erwachsenen. Wir grüßen u.a. die Lehrkräfte und technischen Mitarbeiter.
- Wir gehen rechts die Treppe hinauf bzw. rechts die Treppe hinunter. Auch auf dem Gang gehen wir rechts. Dabei rennen, toben, schubsen und schreien wir nicht.
- Im Schulhaus und auf dem Schulhof halten wir Ordnung und Sauberkeit.
- Ranzen, Taschen und Jacken stellen wir ordentlich an die vorgegebenen Plätze.
- Das Mitbringen von Glasgegenständen, Waffen, Sammelkarten, elektronischen Geräten oder waffenähnlichen Gegenständen ist nicht gestattet.
- Rollschuhe, Stollenschuhe und Ähnliche sind nicht erlaubt.
- Wir stören nicht den Unterrichtsablauf und befolgen die Anweisungen der Pädagogen.
- Alle Schüler erscheinen mit vollständigen Arbeitsmaterialien und behandeln diese ordentlich.
- Das Benutzen von Handys von 7.30 Uhr bis Unterrichtsende ist verboten, bei Zuwiderhandlung wird es vorübergehend von dem/der unterrichtenden Lehrer/in eingezogen und muss durch die Eltern abgeholt werden.
- Spielzeug für den Hort wird auch erst im Hort aus dem Ranzen geholt.
- Auf dem gesamten Gelände besteht Rauchverbot. Hunde und andere Tiere sind ebenfalls verboten.
III. Pausen
- 8.15 bis 8.30 Uhr wird in den Lerngruppen gemeinsam gefrühstückt.
- Bei schlechtem Wetter bleiben die Schüler während der großen Pausen in den Räumen.
- Zur Hofpause gehen wir zügig. Auch nach dem Mittagessen gehen wir sofort auf den Hof.
- Schüler, die Spielgeräte ausleihen, bringen sie auch zurück.
- Beim Spielen auf dem Hof achten wir darauf, andere Personen nicht zu gefährden oder zu verletzen.
- Bäume und Sträucher sind Lebewesen, deshalb werden keine Stöcke abgebrochen und Blätter gerupft. Anlagen und Sachgegenstände werden nicht beschädigt.
- Das Werfen mit Steinen, Schneebällen und harten Gegenständen ist verboten.
- Während der Pausen oder der Unterrichtszeit wird das Schulgelände nicht verlassen.
- Während der Hofpausen verbleiben wir innerhalb der Abgrenzung des Hofgeländes.
- Der Schulhof wird bei schlechtem Wetter nicht benutzt.
IV. Essenraum
- Wir stellen uns mit der Essenmarke ruhig an. Wer sie vergisst muss evtl. länger warten.
- Mit entsprechendem Besteck nehmen wir leise und vernünftig unser Essen ein.
- Wir vergessen danach nicht unseren Platz abzuwischen und unseren Stuhl heranzustellen.
- Bücher und Spielzeug gehören nicht in den Speiseraum.
- Wer nichts isst, geht auf den Hof! (Schulessen oder aus der Brotbüchse)
V. Toiletten
- Wir klettern und spielen nicht in der Toilettenanlage.
- Wir nehmen keine Lebensmittel mit auf die Toilette.
- Wir verlassen die Toilettenräume sauber und ordentlich und spülen nach der Benutzung.
- Wir gehen sparsam mit den Utensilien wie Toilettenpapier und Seife um.
- Nach der Toilettenbenutzung waschen wir uns die Hände.
- Die Toilettenräume werden nicht verunreinigt.
- In jeder Toilette ist nur 1 Kind.
VI. Unterrichtsschluss
- Nach Beendigung des Unterrichts bzw. dem Ende schulischer Angebote verlassen wir das Schulgelände, wir gehen in den Hort oder nach Hause.
- Wer abgeholt wird, trifft sich mit den abholberechtigten Personen vor der Schule. Dazu muss eine schriftliche Erklärung beim Klassenleiter vorliegen.
VII. Besucher der Schule
- Im Schulgelände wird von den Besuchern ein besonnenes und rücksichtsvolles Verhalten gegenüber den Kinder und Pädagogen erwartet.
- Besucher der Schule melden sich im Sekretariat an.
- Den Grund ihres Aufenthaltes im Schulgelände geben Besucher auf Nachfrage den Mitarbeitern der Schule an.
VIII. Maßnahmen bei Verstößen gegen die Hausordnung
- Mutwillige Verschmutzung und Zerstörung müssen beseitigt bzw. behoben werden.
- Reinigungs- und kleine Reparaturarbeiten können als Wiedergutmachung gelten.
- Bei Verstößen muss die zutreffende Passage der Hausordnung abgeschrieben werden.
- Regelverstöße werden geahndet: z.B. Spielverbot, Pausenverbot.
Eine Information an die Eltern erfolgt nach Ermessen.
Bei wiederholtem Fehlverhalten werden Ordnungsmaßnahmen laut Erlass angewandt.
Die Schulleitung
Hier finden Sie unsere Hausordnung auf arabisch:
قوانين المدرسة