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Unsere Hausordnung

Hausordnung

 

„GS Rosa Luxemburg“

 

I. Unterrichtsbeginn

  1. Alle Schüler erscheinen pünktlich zum Einlass: 7.15 Uhr.
  2. Die Eltern verabschieden ihre Kinder vor der Schultür. 
  3. Für den Schulweg nutzen wir den sichersten Weg. Dazu zählen z.B. der Fußgängerüberweg oder Ampeln.

 

II. Schulhaus, Schulgelände und Unterricht

 

  1. Wir verhalten uns ruhig, rücksichtsvoll und freundlich zu allen Schülern und Erwachsenen.  Wir grüßen u.a. die Lehrkräfte und technischen Mitarbeiter.
  2. Wir gehen rechts die Treppe hinauf bzw. rechts die Treppe hinunter. Auch auf dem Gang gehen wir rechts. Dabei rennen, toben, schubsen und schreien wir nicht.
  3. Im Schulhaus und auf dem Schulhof halten wir Ordnung und Sauberkeit.
  4. Ranzen, Taschen und Jacken stellen wir ordentlich an die vorgegebenen Plätze.
  5. Das Mitbringen von Glasgegenständen, Waffen, Sammelkarten, elektronischen Geräten oder waffenähnlichen Gegenständen ist nicht gestattet.
  6. Rollschuhe, Stollenschuhe und Ähnliche sind nicht erlaubt.
  7. Wir stören nicht den Unterrichtsablauf und befolgen die Anweisungen der Pädagogen.
  8. Alle Schüler erscheinen mit vollständigen Arbeitsmaterialien und behandeln diese ordentlich.
  9. Das Benutzen von Handys von 7.30 Uhr bis Unterrichtsende ist verboten, bei Zuwiderhandlung wird es vorübergehend von dem/der unterrichtenden Lehrer/in eingezogen und muss durch die Eltern abgeholt werden.
  10. Spielzeug für den Hort wird auch erst im Hort aus dem Ranzen geholt.
  11. Auf dem gesamten Gelände besteht Rauchverbot. Hunde und andere Tiere sind ebenfalls verboten.

 

III. Pausen

 

  1. 8.15 bis 8.30 Uhr wird in den Lerngruppen gemeinsam gefrühstückt.
  2. Bei schlechtem Wetter bleiben die Schüler während der großen Pausen in den Räumen.
  3. Zur Hofpause gehen wir zügig. Auch nach dem Mittagessen gehen wir sofort auf den Hof.
  4. Schüler, die Spielgeräte ausleihen, bringen sie auch zurück.
  5. Beim Spielen auf dem Hof achten wir darauf, andere Personen nicht zu gefährden oder zu verletzen.
  6. Bäume und Sträucher sind Lebewesen, deshalb werden keine Stöcke abgebrochen und Blätter gerupft. Anlagen und Sachgegenstände werden nicht beschädigt.
  7. Das Werfen mit Steinen, Schneebällen und harten Gegenständen ist verboten.
  8. Während der Pausen oder der Unterrichtszeit wird das Schulgelände nicht verlassen.
  9. Während der Hofpausen verbleiben wir innerhalb der Abgrenzung des Hofgeländes.
  10. Der Schulhof wird bei schlechtem Wetter nicht benutzt.

 

IV. Essenraum

 

  1. Wir stellen uns mit der Essenmarke ruhig an. Wer sie vergisst muss evtl. länger warten.
  2. Mit entsprechendem Besteck nehmen wir leise und vernünftig unser Essen ein.
  3. Wir vergessen danach nicht unseren Platz abzuwischen und unseren Stuhl heranzustellen.
  4. Bücher und Spielzeug gehören nicht in den Speiseraum.
  5. Wer nichts isst, geht auf den Hof! (Schulessen oder aus der Brotbüchse)

 

V. Toiletten

 

  1. Wir klettern und spielen nicht in der Toilettenanlage.
  2. Wir nehmen keine Lebensmittel mit auf die Toilette.
  3. Wir verlassen die Toilettenräume sauber und ordentlich und spülen nach der Benutzung.
  4. Wir gehen sparsam mit den Utensilien wie Toilettenpapier und Seife um.
  5. Nach der Toilettenbenutzung waschen wir uns die Hände.
  6. Die Toilettenräume werden nicht verunreinigt.
  7. In jeder Toilette ist nur 1 Kind.

 

VI. Unterrichtsschluss

 

  1. Nach Beendigung des Unterrichts bzw. dem Ende schulischer Angebote verlassen wir das Schulgelände, wir gehen in den Hort oder nach Hause.
  2. Wer abgeholt wird, trifft sich mit den abholberechtigten Personen vor der Schule. Dazu muss eine schriftliche Erklärung beim Klassenleiter vorliegen.

 

VII. Besucher der Schule

 

  1. Im Schulgelände wird von den Besuchern ein besonnenes und rücksichtsvolles Verhalten gegenüber den Kinder und Pädagogen erwartet.
  2. Besucher der Schule melden sich im Sekretariat an.
  3. Den Grund ihres Aufenthaltes im Schulgelände geben Besucher auf Nachfrage den Mitarbeitern der Schule an.

 

VIII. Maßnahmen bei Verstößen gegen die Hausordnung

 

  1. Mutwillige Verschmutzung und Zerstörung müssen beseitigt bzw. behoben werden.
  2. Reinigungs- und kleine Reparaturarbeiten können als Wiedergutmachung gelten.
  3. Bei Verstößen muss die zutreffende Passage der Hausordnung abgeschrieben werden.
  4. Regelverstöße werden geahndet: z.B. Spielverbot, Pausenverbot.

 

Eine Information an die Eltern erfolgt nach Ermessen.
Bei wiederholtem Fehlverhalten werden Ordnungsmaßnahmen laut Erlass angewandt.

 

Die Schulleitung

 

 

 

 

Hier finden Sie unsere Hausordnung auf arabisch:

قوانين المدرسة

Hausordnung arabisch.pdf

 




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